AGB

Gültig ab 23. Februar 2023

 

1. Identität des Verkäufers

123bot.de ist eine Marke der Exelentic GmbH
Exelentic GmbH
Lohenstraße 4
82166 Gräfelfing

Handelsregister: HRB 256466
Registergericht: Amtsgericht München

 

2. Begriffsbestimmungen

    1. „Exelentic GmbH“: die juristische Person Exelentic GmbH wie in Artikel 1 beschrieben.
    2. „Kunde“: jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und die mit der Exelentic GmbH in einem wie auch immer gearteten Vertragsverhältnis steht oder stehen wird.
    3. „Produkte“: die von der Exelentic GmbH zum Verkauf angebotenen Waren und Lizenzen.
    4. „Dienstleistungen“: die von der Exelentic GmbH angebotenen Dienstleistungen.
    5. „Die Website(s)“: die Website(s) und/oder Markennamen (zusammen oder getrennt), die von Exelentic GmbH verwaltet werden und bei der Handelskammer registriert sind.
    6. „Tag“: Kalendertag.

3. Anwendbarkeit

    1. Für jedes Angebot der Exelentic GmbH und jeden zwischen der Exelentic GmbH und dem Kunden geschlossenen Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und sind deren Bestandteil.
    2. Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können für bestimmte Produkte und Leistungen zusätzliche Bedingungen gelten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Ergänzenden Geschäftsbedingungen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ergänzenden Geschäftsbedingungen, sofern nichts anderes bestimmt ist.
    3. Von einer oder mehreren Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. In diesem Fall bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen in vollem Umfang in Kraft.
    4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Exelentic GmbH hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
    5. Die Exelentic GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Exelentic GmbH wird den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem erklärten Datum des Inkrafttretens verbindlich.
    6. Mit der Nutzung der Exelentic GmbH-Webseiten, der Aufgabe einer Bestellung und/oder dem Kauf akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Bedingungen sowie alle anderen Rechte und Pflichten, die auf der Website angegeben sind.
    7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für Angebote an und Verträge mit natürlichen Personen, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handeln.

4. Kostenvoranschläge und Vorschläge

    1. Alle Angebote der Exelentic GmbH sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist genannt. Ein Angebot erlischt automatisch, wenn das Produkt oder die Dienstleistung, auf die sich das Angebot bezieht nicht mehr verfügbar ist. Ein Angebot erlischt auch, wenn es nicht innerhalb der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer durch schriftliche Vereinbarung angenommen wird.
    2. Eine Offerte oder ein Vorschlag ist ein einmaliges Angebot, aus dem keine Rechte für zukünftige Vereinbarungen abgeleitet werden können.
    3. Angebote oder Vorschläge, oder ein Teil davon, binden Exelentic GmbH nicht, wenn ein offensichtlicher Fehler oder Irrtum vorliegt.
    4. Die in einem Angebot oder einer Offerte genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie der im Rahmen des Vertrages anfallenden Kosten, einschließlich Reise-, Unterbringungs-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
    5. Weicht die Annahme von dem in der Offerte oder dem Vorschlag enthaltenen Angebot ab, ist die Exelentic GmbH nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieser abweichenden Annahme nicht zustande, es sei denn, Exelentic GmbH weist auf etwas anderes hin.
    6. Ein kombiniertes Preisangebot verpflichtet die Exelentic GmbH nicht, einen Teil des Auftrags für den entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.
    7. Verträge kommen nur durch eine schriftliche Bestätigung oder ein vollständiges Geschäft durch den Kunden zustande.
    8. Die von der Exelentic GmbH verwendeten oder zur Verfügung gestellten Fotos und Abbildungen mit etwaigen Beschreibungen entsprechen weitgehend den angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Exelentic GmbH kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Bild oder eine Eigenschaft (etwas) von dem tatsächlichen Produkt oder der Dienstleistung abweicht.
    9. Eine Bestellung wird erst dann bearbeitet, wenn die vollständige Zahlung erfolgt ist oder alle zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden erforderlichen Informationen vorliegen. Sollte Exelentic GmbH aufgrund dieser Prüfung einen wichtigen Grund haben, den Vertrag nicht abzuschließen, ist Exelentic GmbH berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage abzulehnen.
    10. Speziell für einen Auftrag gekaufte Produkte oder Produktmengen können nicht zurückgegeben werden, wenn die Parteien vereinbart haben, dass das Rückgaberecht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
    11. Exelentic GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge und Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5. Lieferung: Fristen, Ausführung und Änderung

    1. Die Exelentic GmbH oder ein von ihr beauftragter Dritter wird bei der Entgegennahme und Ausführung von Bestellungen und Lieferungen von Produkten sowie bei der Beurteilung von Anfragen zur Erbringung von Leistungen die größtmögliche Sorgfalt walten lassen.
    2. Die Bearbeitung der Anfrage erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang bei der Exelentic GmbH bzw. nach Annahme einer Lieferung auf Rechnung.
    3. Als Lieferort gilt die bei der Bestellung angegebene Lieferadresse.
    4. Bestellungen, die auf Lager sind, werden von der Exelentic GmbH zügig nach Eingang der Bestellung ausgeführt. Verzögert sich die Lieferung aufgrund von (eventuell temporären) Bestandsproblemen oder aus anderen Gründen, oder kann ein Auftrag nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, wird der Kunde hiervon so schnell wie möglich unterrichtet. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Auftrag ohne zusätzliche Kosten zu stornieren, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    5. Alle von der Exelentic GmbH im Vertrag angegebenen Zeiten (einschließlich der Lieferzeiten) werden nach bestem Wissen und Gewissen bestimmt, sind Schätzungen, können sich ändern und sind nicht endgültig. Die bloße Überschreitung dieser Zeiten führt nicht zu einem Versäumnis der Exelentic GmbH oder zu einer Haftung gegenüber dem Kunden und berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrages. Besteht die Gefahr einer Überschreitung dieser Zeiten, wird Exelentic GmbH dies schnellstmöglich mitteilen. In diesem Fall wird die Frist in Absprache mit dem Kunden verlängert.
    6. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden auf eine andere als die übliche Art und Weise, werden die damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    7. Das Abladen der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    8. Die Exelentic GmbH ist berechtigt, Leistungen und/oder Waren in Teilen zu liefern (Teillieferungen).
    9. Der Kunde erkennt an, dass Exelentic GmbH bei der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kunde hat u.a. dafür Sorge zu tragen, dass der Ort, an den die Produkte zu liefern sind, frei und leicht zugänglich ist und dass die Produkte ggf. auf Gefahr des Kunden gelagert werden können.
    10. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung einer Rechnung kann nicht aufgrund von Abweichungen bei der Lieferung, den Mengen oder den Spezifikationen ausgesetzt werden.
    11. Wenn der Kunde die Produkte oder Dienstleistungen verweigert oder es versäumt, die erforderlichen Vorkehrungen für deren Lieferung zu treffen, ist Exelentic GmbH berechtigt, den Vertrag von Rechts wegen und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und über die Produkte nach eigenem Ermessen zu verfügen. Alle Schäden und/oder Kosten, die infolge einer solchen Verweigerung oder eines solchen Versäumnisses entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transport- und/oder Lagerkosten ab dem geplanten Lieferdatum), sind vom Kunden zu erstatten.

6. Vertragsdauer, Aussetzung, Auflösung und Beendigung (einschließlich Zwischenzeit) der Vereinbarung

    1. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist die Exelentic GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung an den Kunden besteht, wenn:
      a. der Kunde die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt und, falls er zahlungsfähig ist, seine Verpflichtungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt hat;
      b. Exelentic GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
      c. der Kunde bei Vertragsabschluss aufgefordert wird, für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag Sicherheit zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend erbracht wird;
      d. ein Verzug des Kunden es der Exelentic GmbH unmöglich macht, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
    2. Darüber hinaus ist Exelentic GmbH berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn andere Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass es Exelentic GmbH nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unverändert aufrechtzuerhalten.
    3. Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen der Exelentic GmbH gegenüber dem Kunden sofort fällig. Wenn Exelentic GmbH die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufschiebt, behält sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
    4. Ist der Vertrag als unbefristeter Vertrag zu qualifizieren, können sowohl die Exelentic GmbH als auch der Kunde den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen (ggf. teilweise) kündigen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Befristete Verträge können nur von der Exelentic GmbH unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vierzehn (14) Tagen vorzeitig gekündigt werden.
    5. Kündigt Exelentic GmbH den Vertrag vorzeitig, wird Exelentic GmbH in Absprache mit dem Kunden die Übertragung der noch auszuführenden Arbeiten auf Dritte veranlassen, es sei denn, die Kündigung ist vom Kunden zu vertreten. Ist die Übertragung der Arbeiten für Exelentic GmbH mit zusätzlichen Kosten verbunden, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der vorgenannten Frist zu begleichen, sofern Exelentic GmbH nichts anderes angibt.
    6. Im Falle der Liquidation, der Zahlungseinstellung oder des Konkurses oder der Beantragung eines solchen, der Pfändung – wenn und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – zu Lasten des Kunden, der Umschuldung oder jedes anderen Umstandes, der den Kunden daran hindert, frei über sein/ihr Vermögen zu verfügen, steht es Exelentic GmbH frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung oder den Vertrag zu stornieren, ohne dass sie zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Entschädigung verpflichtet ist. In diesem Fall werden die Forderungen der Exelentic GmbH gegenüber dem Kunden sofort fällig.
    7. Wenn der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden die bestellten oder für ihn vorbereiteten Produkte, zuzüglich der Liefer- und Versandkosten und der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit, dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt, es sei denn, es liegt eine Situation wie in Artikel 5.4 beschrieben vor.

7. Zahlungs- und Inkassokosten

    1. Die Zahlung hat innerhalb der von Exelentic GmbH angegebenen Zahlungsfrist und in der in Rechnung gestellten Währung zu erfolgen. Exelentic GmbH ist berechtigt, pro Lieferung/Bestellung zu fakturieren und das Zahlungsziel jederzeit einseitig zu ändern, einschließlich der Einrichtung von Vorauskasse.
    2. Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht, kommt er von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet dann Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr, es sei denn, die gesetzlichen Handelszinsen sind höher; in diesem Fall sind die gesetzlichen Handelszinsen fällig. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Kunden bis zum Zeitpunkt der vollständigen fälligen Betrags kalkuliert. Der Betrag der unbezahlten Rechnungen wird außerdem von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um einen Pauschalbetrag von 20 % des unbezahlten Betrags, mindestens jedoch um 500,00 € pro unbezahlter Rechnung erhöht, unbeschadet des Rechts der Exelentic GmbH, eine Entschädigung für die tatsächlich entstandenen Schäden und Kosten zu fordern.
    3. Exelentic GmbH behält sich das Recht vor, einen dem Kunden geschuldeten Betrag jederzeit mit einem Betrag zu verrechnen, den der Kunde der Exelentic GmbH aufgrund eines Vertrags mit dem Kunden schuldet, unbeschadet aller anderen Rechte, die der Exelentic GmbH zustehen. Der Kunde ist niemals berechtigt, mit einem Betrag, den er Exelentic GmbH schuldet, zu verrechnen.
    4. Einwände gegen den Betrag einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Ein Kunde, der nicht berechtigt ist, sich auf 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 des 6. Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches) zu berufen, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus irgendeinem anderen Grund auszusetzen.
    5. Wenn der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder den Vertrag nicht einhält, werden alle Kosten, die zur außergerichtlichen Erlangung der Hauptsumme und der Zinsen anfallen, zu Lasten des Kunden, ebenso wie alle Kosten, einschließlich der Kosten für externe Sachverständige und Rechtsanwälte.
    6. Die Exelentic GmbH kann jederzeit – innerhalb der gesetzlichen Grenzen – feststellen, ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie alle Tatsachen und Faktoren, die für eine sorgfältige Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kunden von Bedeutung sind. Auf der Grundlage dieses Ergebnisses, kann Exelentic GmbH dem Kunden zusätzliche Bedingungen auferlegen, wie z.B. die Stellung von Sicherheiten, einschließlich Bank- und/oder anderen Garantien.
    7. Der Kunde ist verpflichtet, die Exelentic GmbH rechtzeitig über jede wesentliche Änderung in der Handelskammer/Gruppenstruktur/Finanzlage zu informieren, die einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung der Exelentic GmbH zur Lieferung auf Rechnung haben kann.
    8. Die Exelentic GmbH behält sich das Recht vor, Gutschriften und Akontozahlungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu widerrufen.

8. Eigentumsvorbehalt

    1. Alle von der Exelentic GmbH im Rahmen des Vertrages gelieferten Produkte bleiben Eigentum der Exelentic GmbH, es sei denn, aus der Art des Produktes ergibt sich etwas anderes, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus dem/den mit der Exelentic GmbH geschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat, einschließlich der vollständigen Zahlung des Kaufpreises, etwaiger Zuschläge, Zinsen, Steuern, Kosten und Schäden, die aufgrund dieser Bedingungen oder des Vertrages fällig sind.
    2. Von der Exelentic GmbH gelieferte Produkte, die gemäß Absatz 1 unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nicht weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verpfänden oder anderweitig zu belasten oder als Sicherheit zu verwenden.
    3. Der Kunde hat stets alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte der Exelentic GmbH zu wahren. Dies bedeutet unter anderem, dass der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte so zu lagern hat, dass die Produkte deutlich als Eigentum von Exelentic GmbH erkennbar sind und Kennzeichnungen an den Produkten oder deren Verpackung nicht entfernt, beschädigt oder unkenntlich gemacht werden.
    4. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen oder tritt ein Fall der Liquidation, der Zahlungseinstellung oder des Konkurses oder eines sonstigen Umstandes ein, der den Kunden an der freien Verfügung über sein Vermögen hindert, so ist der Kunde verpflichtet, die Exelentic GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. In diesen Fällen sowie wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Exelentic GmbH nicht nachkommt oder wenn Exelentic GmbH begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass er diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Kunde verpflichtet, die noch im Eigentum von Exelentic GmbH stehende Ware auf seine Kosten an Exelentic GmbH zurückzusenden.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und diese Versicherungspolice auf erstes Anfordern der Exelentic GmbH zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Die Exelentic GmbH hat Anspruch auf die von der Versicherung ausgezahlten Beträge. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde im Voraus, mit Exelentic GmbH in allem zusammenzuarbeiten, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert ist.
    6. Für den Fall, dass Exelentic GmbH ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben will, gewährt der Kunde Exelentic GmbH und den von Exelentic GmbH benannten Dritten im Voraus die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Exelentic GmbH befindet und die Produkte zurückzunehmen.

9. Garantien, Prüfung und Reklamationsfrist

    1. Die von der Exelentic GmbH zu liefernden Produkte entsprechen den üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch bestimmt sind. Die in diesem Artikel erwähnte Garantie gilt für Produkte, die für die Verwendung innerhalb Europas bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb Europas muss sich der Kunde persönlich vergewissern, dass die Produkte für den dortigen Gebrauch geeignet sind und die festgelegten Bedingungen erfüllen. In diesem Fall kann die Exelentic GmbH andere Garantie- und andere Bedingungen auferlegen für die zu liefernden Produkte oder die auszuführenden Arbeiten auferlegen.
    2. Die in diesem Artikel erwähnte Garantie entspricht der Herstellergarantie für das Produkt, es sei denn, die Art des gelieferten Produkts schreibt etwas anderes vor oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
    3. Alle Formen der Garantie erlöschen, wenn ein Mangel auf unsachgemäßen Gebrauch oder Gebrauch nach dem Verfallsdatum, unsachgemäße Lagerung oder Wartung durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen ist oder daraus resultiert, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Exelentic GmbH, Änderungen am Produkt vorgenommen oder versucht haben, wenn andere Gegenstände am Produkt angebracht wurden, die nicht hätten angebracht werden dürfen, oder wenn diese in einer anderen als der vorgeschriebenen Weise bearbeitet oder verändert wurden. Der Kunde hat auch dann keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Mangel auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der Exelentic GmbH liegen, insbesondere Witterungseinflüsse (wie z.B. extreme Niederschläge oder Temperaturen), etc.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu dem Zeitpunkt zu prüfen (oder prüfen zu lassen), sobald ihm die Produkte zur Verfügung gestellt werden oder die entsprechenden Arbeiten ausgeführt worden sind. Der Kunde ist außerdem verpflichtet zu prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Waren dem Vereinbarten entspricht und die von den Parteien diesbezüglich vereinbarten Anforderungen erfüllt.
    5. Erkennbare Mängel müssen innerhalb von 5 Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei der Exelentic GmbH gemeldet werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Nicht sichtbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach ihrer Entdeckung schriftlich bei Exelentic GmbH zu melden, andernfalls erlischt das Recht zur Rüge. Die Anzeige muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit Exelentic GmbH in der Lage ist, angemessen zu reagieren. Der Kunde hat der Exelentic GmbH die Möglichkeit zu geben, eine Beanstandung zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).
    6. Wenn der Kunde einen Mangel rechtzeitig meldet, wird seine Zahlungsverpflichtung dadurch nicht ausgesetzt. Der Kunde bleibt auch in diesem Fall verpflichtet, die bestellten Produkte abzunehmen und zu bezahlen. Wenn der Kunde keine oder keine rechtzeitige Meldung im Sinne dieses Artikels macht, gelten die Produkte als vom Kunden angenommen.
    7. Wird ein Mangel später gerügt, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung.
    8. Wenn festgestellt wird, dass ein Produkt mangelhaft ist und der Kunde dies rechtzeitig gemeldet hat, wird Exelentic GmbH innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückerhalt des Produkts oder, wenn die Rücksendung des Produkts nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Kunden, das mangelhafte Produkt entweder ersetzen oder reparieren oder dem Kunden eine Ersatzgebühr zahlen, wenn sowohl Ersatz als auch Reparatur nicht möglich sind. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt an die Exelentic GmbH zurückzusenden und das Eigentum daran auf die Exelentic GmbH zu übertragen, es sei denn, die Exelentic GmbH weist auf etwas anderes hin.
    9. Stellt sich heraus, dass eine Reklamation unbegründet ist, gehen die der Exelentic GmbH entstandenen Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten, in vollem Umfang zu Lasten des Kunden.
    10. Nach Ablauf der Garantiezeit gehen alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Bereitstellungskosten, zu Lasten des Kunden.
    11. Speziell für den Kunden hergestelltes oder bestelltes Material wird nicht zurückgenommen.
    12. Exelentic GmbH behält sich das Recht vor, bei vom Kunden verursachten Schäden an zurückgesandten Artikeln mit versteckten oder sichtbaren Mängeln die Kosten in Rechnung zu stellen oder diese nicht zurückzunehmen. Der Liefergegenstand darf in keiner Weise verändert oder beschriftet worden sein und muss sich in einem unbeschädigten Zustand befinden; sämtliche Dokumentationen, Garantiescheine und Verpackungsmaterialien müssen der Rücksendung im Originalzustand (d.h. unbeschriftet) beigefügt sein. Bei erkennbaren Mängeln, die gemäß den Absätzen 4 und 5 gerügt wurden, muss die Rücksendung spätestens 14 Tage nach Erhalt der Produkte durch den Kunden im Besitz der Exelentic GmbH sein. Alle Produkte mit Siegel- oder Blisterverpackungen müssen ungeöffnet zurückgeschickt werden. Geöffnete Siegel- oder Blisterverpackungen werden zurückgenommen, wenn es sich um einen Mangel des Inhalts handelt, der vor dem Öffnen nicht sichtbar ist.
    13. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen von Buch 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Haftung

    1. Die Haftung von Exelentic GmbH für vertragswidriges Verhalten beschränkt sich auf die Bestimmungen dieser Klausel.
    2. Exelentic GmbH haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Exelentic GmbH sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben, die vom Kunden oder in dessen Namen gemacht wurden.
    3. Die Gesamthaftung von Exelentic GmbH ist in jedem Fall auf maximal den Rechnungswert des Teils des Auftrags beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
    4. Die Haftung der Exelentic GmbH ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer in dem betreffenden Fall gezahlt hat.
    5. Exelentic GmbH haftet ausschließlich für mittelbare Schäden.
    6. Unter unmittelbaren Schäden sind nur die angemessenen Kosten für die Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens zu verstehen, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht; die angemessenen Kosten, die entstehen, um Exelentic GmbH die mangelhafte Leistung vertragsgemäß erbringen zu lassen, soweit diese Exelentic GmbH zuzurechnen sind; sowie angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
    7. Exelentic GmbH haftet in keinem Fall für unmittelbare Schäden, einschließlich zufälliger, besonderer oder Folgeschäden, die der Kunde verursacht hat, unabhängig davon, ob diese Ansprüche auf Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder anderen Gründen beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Verlust des Firmenwerts, des Rufs, des Handels oder von Verträgen, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
    8. Exelentic GmbH schließt die Haftung für Schäden, für die der Kunde bereits versichert ist, in jedem Fall aus.
    9. Die Beschränkung oder der Ausschluss der Haftung von Exelentic GmbH gemäß diesem Artikel gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bewusster Sorglosigkeit seitens der Exelentic GmbH beruht.

11. Übertragung des Risikos

    1. Alle Risiken jeglicher Art trägt der Kunde ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und Dienstleistungen an die angegebene Lieferadresse.
    2. Wenn die Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen aus einem dem Kunden zuzurechnenden Grund nicht erfolgen kann, geht das Risiko auf den Kunden zum dem Kunden mitgeteilten geplanten Liefertermin über.

12. Höhere Gewalt

    1. Im Falle von höherer Gewalt ist die Exelentic GmbH nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen. Exelentic GmbH ist berechtigt ihre Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen.
    2. Unter höherer Gewalt wird jeder vom Willen der Exelentic GmbH und/oder des Kunden unabhängige Umstand verstanden, der die Exelentic GmbH ganz oder teilweise daran hindert, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen. Zu diesen Umständen gehören Streiks, Krankheit des Personals, Feuer, Überschwemmungen, Wasserschäden, Kriege und Aufstände, Epidemien oder Pandemien, Ausfuhr- und/oder Einfuhrbeschränkungen, Betriebsunterbrechungen, Energieausfälle, Ausfälle eines (Telekommunikations- oder sonstigen) Netzes oder der verwendeten Verbindungs- oder Kommunikationssysteme und/oder die Nichtverfügbarkeit der Website zu jeder Zeit, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Lieferanten oder andere beauftragte Dritte sowie das Fehlen einer staatlich erteilten Lizenz.

13. Geistiges Eigentum

    1. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle Rechte am geistigen Eigentum an Informationen, Mitteilungen oder anderen Ausdrücken, die im Zusammenhang mit den Produkten, Dienstleistungen und/oder den Websites gezeigt werden, bei Exelentic GmbH, ihren Lieferanten oder anderen rechtmäßigen Anspruchsberechtigten liegen.
    2. Unter geistigen Eigentumsrechten sind Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmusterrechte und/oder andere Rechte zu verstehen (einschließlich Rechte an geistigem Eigentum), einschließlich technischem und/oder kommerziellem Know-how, Methoden und Konzepten, unabhängig davon, ob diese patentierbar sind oder nicht. nicht.
    3. Dem Kunden ist es untersagt, die in diesem Artikel beschriebenen geistigen Eigentumsrechte zu nutzen und/oder zu verändern, wie z.B. zu vervielfältigen, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Exelentic GmbH, ihrer Lieferanten oder anderer Anspruchsberechtigter.

14. Vertraulichkeit

    1. Die Parteien werden in keiner Weise Informationen preisgeben, die ihnen im Rahmen der Vereinbarung zur Kenntnis gelangen und deren vertraulicher Charakter ihnen bekannt ist oder von denen sie vernünftigerweise annehmen können, dass sie vertraulich sind, es sei denn, eine der in diesem Artikel genannten Ausnahmen findet Anwendung oder die Partei, die die Informationen preisgibt, hat zuvor ihre schriftliche Zustimmung erteilt. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablauf der Vereinbarung fort.
    2. Eine Partei ist nicht zur Geheimhaltung von Informationen verpflichtet, die:
      a. die empfangende Partei unabhängig besaß oder entwickelte, bevor die liefernde Partei sie zur Verfügung stellte, es sei denn, die empfangende Partei hätte vernünftigerweise wissen können, dass diese Informationen als vertraulich angesehen werden; oder
      b. zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht öffentlich zugänglich geworden sind; oder
      c. die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten auf nicht vertraulicher Basis erlangt oder erlangt hat, ohne dass dieser Dritte gegen eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit verstoßen hat, oder
      d. aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen oder von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Regierungs-, Regulierungs-, Rechts- oder Selbstregulierungsstelle angefordert werden.
    3. Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Pressemitteilungen herausgeben oder öffentliche Bekanntmachungen über die Vereinbarung und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien machen, es sei denn, die Offenlegung ist aufgrund geltender Gesetze und Vorschriften erforderlich.

15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

    1. Auf alle Angebote und Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
    2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    3. Alle Streitigkeiten, die sich auf die von Exelentic GmbH unterbreiteten Angebote oder die mit ihr geschlossenen Verträge beziehen oder sich daraus ergeben, werden dem zuständigen Gericht am Sitz von Exelentic GmbH vorgelegt, es sei denn, eine zwingende Rechtsvorschrift bestimmt ausdrücklich ein anderes Gericht als zuständig.

16. Teilbarkeit

    1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig, nichtig oder aus anderen Gründen nicht durchsetzbar sein, so ist diese Bestimmung von diesen Bedingungen abzutrennen. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen bleibt in einem solchen Fall in vollem Umfang erhalten. Die Parteien werden sich nach Kräften bemühen, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die weitestgehend denselben Effekt erzielt, der durch die Anwendung der unwirksamen Bestimmung erzielt worden wäre.

17. Übertragung

    1. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, die Exelentic GmbH hat dem vorher schriftlich zugestimmt.
    2. Exelentic GmbH kann alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach vorheriger Mitteilung an den Kunden auf einen Dritten übertragen.

18. Verzicht

    1. Wenn die Exelentic GmbH ihre Rechte nicht oder verspätet ausübt, kann dies niemals als Verzicht auf diese Rechte ausgelegt werden.

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